
1. Vertrag
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Sämtliche Verträge richten sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Abnahme vom Besteller anerkannt werden. Abweichenden Bestimmungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Nebenabreden und Änderungen sowie die Verwendungentgegenstehender oder ergänzender Geschäftsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
2. Lieferumfang, -termin, Warenbeschaffenheit, Transportschäden/-verluste
2.1 Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
2.2 Von uns angegebene Versand- und Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
2.3 Wohnboot Ltd. kommt nur in Verzug, wenn ein verbindlicher Liefertermin schuldhaft überschritten wird. Unsere Lieferpflicht steht ferner unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung.
2.4 Angaben und öffentliche Äußerungen (Katalog, Werbeprospekte, Mailings etc.) überWareneigenschaften gehören nur zur Warenbeschaffenheit, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich zum Vertragsbestandteil gemacht wurden.
2.5 Mit Übergabe bzw. Abnahme des Wohnbootes erlischt das bis dahin von Wohnboot Ltd übernommene Transportrisiko.
3. Preise
3.1 Preise verstehen sich als Endverbraucherpreise, inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, falls nicht ausdrücklich anders im Vertrag vereinbart.
3.2 Anfallende Steuern, Zölle, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben trägt die Wohnboot Ltd.
4. Zahlung
4.1 Alle Rechnungen (Abschlags- und Schlussrechnung) sind grundsätzlich sofort nach Zugang zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4.2 Im Verzugsfall sind wir bis zum Zahlungseingang berechtigt, weitere Arbeiten einzustellen und/oder Lieferungen zurückzubehalten.
4.3 Die Höhe der einzelnen Zahlungen wird vertraglich festgehalten.
4.4 Bei Finanzierung und entsprechende Abtretung an finanzierende Institute ist eine vertragliche Vereinbarung mit dem Kreditinstitut zu vereinbaren.
5. Abnahme
Der Besteller ist verpflichtet, Lieferungen und Teillieferungen unverzüglich abzunehmen. Die Abnahme ist schriftlich zu bestätigen. Nimmt der Besteller eine Lieferung nicht ab, so gerät er ohne Mahnung und Fristsetzung in Verzug und ist zum Ersatz der daraus entstehenden Schäden verpflichtet.
6. Verzugsschäden, Rücktritt
6.1 Sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung in Verzug, kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur vom Vertrag zurücktreten, wenn wir die Verzögerung aufgrund grober Fahrlässigkeit zu vertreten haben.
6.2 Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen Liefer-/ Leistungsverzugs ist im Fall leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
6.3 Soweit der Besteller Schadensersatz wegen Liefer-/Leistungsverzugs geltend machen kann, ist er berechtigt, für jeden vollendeten Monat des Verzugs Schadensersatz in Höhe von 0,5 % des Preises für den Teil der Lieferung zu verlangen, der auf Grund des Verzugs nicht in Betrieb genommen werden kann. Die Verzugshaftung ist begrenzt auf insgesamt höchstens 5 % dieses Preises.
7. Höhere Gewalt
Wohnboot Ltd haftet nicht für Nichterfüllung oder Verzug, soweit dies ganz oder zum Teil auf Ereignissen von höherer Gewalt beruht. Ereignisse höherer Gewalt sind z.B. Krieg u. ähnliche Zustände, Betriebsstörungen, Arbeiter-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen und Anordnungen der öffentlichen Gewalt.Für die Dauer dieser Störungen und deren Auswirkungen sind wir von der Lieferpflicht befreit und nach Wiedereintritt normaler Verhältnisse berechtigt, nach unserer Wahl die vereinbarte Menge zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller unserer Forderungen gegen den Besteller unser Eigentum. Der Weiterverkauf (vor Abnahme) der von uns gelieferten Ware darf nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Der Besteller tritt bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch aus zukünftiger Veräußerung sicherungshalber an uns ab. Auf Verlangen hat uns der Besteller die Abtretung schriftlich zu bestätigen. Der Besteller ist zum Einziehen der uns abgetretenen Forderungen ermächtigt, nicht aber zu Verfügungen anderer Art. Diese Ermächtigung ist jederzeit widerruflich. Vollstreckungsmaßnahmen in uns zustehende Sachen und Rechte hatuns der Besteller unverzüglich anzuzeigen. Interventionskosten trägt der Besteller.
9. Sach- und Rechtsmängel, Nacherfüllung
9.1 Liegt ein Mangel vor, sind wir berechtigt, den Mangel nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) zu beseitigen. Der Besteller ist verpflichtet, unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Sachmangel vorliegt, werden die entstandenen Kosten zu den bei uns jeweils geltenden, üblichen Verrechnungssätzen berechnet. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Besteller den Kaufpreis mindern. Das Recht des Bestellers zum Schadensersatz bleibt unberührt.
9.2 Abweichend von 9.1 bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln für nur unerhebliche Abweichungen der Leistungen von der vertragsgemäßen Beschaffenheit oder Brauchbarkeit. Ferner bestehen Ansprüche wegen Mängeln auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß oder bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch bei nachträglicher Veränderung oder Instandsetzung der Ware durch den Kunden oder Dritte.
9.3 Rechte des Bestellers wegen Mängeln stehen stets unter dem Vorgehalt der ordnungsgemäßen Untersuchung und Rüge gem. § 377 HGB.
9.4 Angaben zur Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer Ware oder Leistung enthalten keine Garantie (Zusicherung) i.S.v. § 276 Abs. 1 BGB und keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie gem. § 443 BGB, wenn wir eine solche nicht ausdrücklich übernommen haben.
10. Allgemeine Haftung, Schadensersatzansprüche, Ersatz vergeblicher Aufwendungen
10.1 Wir haften dem Kunden
10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, soweit wir eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt haben. Die Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. EntferntereMangelfolgeschäden, insbesondere entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige Vermögensschäden, sind von dieser Schadensersatzpflicht nicht erfasst. Die Ersatzpflicht bei von uns zu vertretenden Sachschäden ist in jedem Fall begrenzt auf die Deckungssumme der von uns abgeschlossenen Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung.
Die aktuelle Deckungssumme wird dem Kunden auf Nachfrage mitgeteilt. Wir verpflichten uns, den bei Vertragsabschluss bestehenden Versicherungsschutz beizubehalten.
10.3 Aus einer Garantieerklärung haften wir nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen gem. 10.2.
10.4 Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen uns gilt 10.1 bis 10.3 entsprechend. Ebenso für Ansprüche, die der Besteller aus übergegangenem Recht geltend macht..
11. Verjährung, Hemmung
11.1 Für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung oder Produkthaftung gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, ebenso in Fällen de § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.
11.2 Alle übrigen Ansprüche des Bestellers wegen Sachmängeln, insbesondere auf Nacherfüllung, Ersatz von Aufwendungen bei Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, verjähren innerhalb eines Jahres, gerechnet vom Zeitpunkt des gesetzlichen Verjährungsbeginns.
11.3 Eine Hemmung der Verjährung von Ansprüchen des Bestellers bei Verhandlungen tritt nur ein, wenn wir uns auf Verhandlungen schriftlich eingelassen haben. Die Hemmung endet automatisch drei Monate nach unserer letzten schriftlichen Äußerung.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Der Besteller kann uns gegenüber bestehende Ansprüche nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung abtreten.
12.2 Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzes für unsere eigenen geschäftlichen Zwecke, auch innerhalb des Unternehmens einschließlich unserer Mutter- und Schwestergesellschaften, verwenden.
12.3 Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahe kommen.
12.4 Gerichtsstand ist Hamburg.